Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Weiterbildungsprogramm sind so unterschiedlich wie die verschiedenen Arten der Weiterbildung selbst.
- Zeitlicher Spielraum/zeitliche Flexibilität
- Finanzielle Möglichkeiten/Unterstützung
- Spezifische Voraussetzungen (Nachweise)
Wer wird gefördert?
Weiterbildungen
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro
- Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III
Zusatzqualifikationen
- volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen
- volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen
Wer fördert wen?
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Arbeitnehmer
- Bezieher von Arbeitslosengeld I oder “Hartz-IV-Empfänger“
- Beschäftigte in Kurzarbeit.
- Derzeit arbeitslos mit abgeschlossener Berufsausbildung oder alternativ mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.
- Arbeitssuchende