Aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus sind Behörden und öffentliche Einrichtungen nur eingeschränkt erreichbar. Dennoch wird mit Hilfe von vorübergehend geltenden Regelungen gewährleistet, dass aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten bestmöglich bearbeitet werden können. Was diese Sonderregelungen für Sie bedeuten, erfahren Sie hier.
