Voraussetzungen prüfen
- Jobangebot in Deutschland oder gültiger Arbeitsvertrag
- Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit der ausländischen Qualifikation (Hochschul- oder Berufsabschluss)
- Sprachniveau mindestens B1 in Deutsch
- Ggf. Berufsausübungserlaubnis
- Bei Blauer Karte EU: Bruttojahresgehalt von mind. 56.400 € oder 43.992 € in MINT*-Berufen (im Jahr 2022 – die Gehaltsgrenzen werden für jedes Kalenderjahr neu angepasst)
- Personen über 45 Jahre ohne Blaue Karte EU*: aktuelle Gehaltsgrenze auf „Make it in Germany“ prüfen oder angemessene Altersvorsorge nachweisen
- Terminanfrage an deutsche Botschaft
- Erforderliche Unterlagen vorbereiten: u. a. Arbeitsvertrag, Reisepass, Nachweis über anerkannten Hochschul- bzw. Berufsabschluss, Visumantragsformular
- Visum im Wohnsitzland beantragen
Einreise nach Deutschland
- Erteilung des Einreisevisums zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung
- Flugticket bzw. Reise nach Deutschland buchen
- Aufenthaltstitel beantragen
- Terminbuchung bei zuständiger Ausländerbehörde
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung (§§ 18a, 18b Abs. 1 AufenthG) beantragen, bei Blauer Karte EU: § 18b Abs. 2 AufenthG
- Liste der erforderlichen Unterlagen bei der Ausländerbehörde erfragen und vorbereiten
- Gebühren können bis zu 100 € betragen (§ 45 ff AufenthV)
**„Blaue Karte EU“ ebnet als Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten den Weg in die Europäische Union.
*„MINT“ ist die Abkürzung für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik.