Visum und Einreise

Für Fachkräfte aus dem Ausland gelten je nach Herkunftsland unter­schied­liche Bedingungen zur Einreise, zum Aufenthalt und zur Beschäftigung in Deutschland. So können sich EU-Bürger:innen (oder Staats­an­ge­hö­rige der Schweiz und des Europäischen Wirt­schafts­raums) ohne Visum drei Monate in Deutschland aufhalten und haben unein­ge­schränkten Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu einer selbst­stän­digen Tätigkeit. Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern (sogenannte Dritt­staats­an­ge­hö­rige) müssen hingegen ein Visum oder einen Aufent­halts­titel i. d. R. zwingend vorlegen, um in Deutschland einreisen und arbeiten zu können. Das Visum beantragen sie vor der Einreise bei der deutschen Botschaft oder bei einem deutschen Konsulat. Nach Ankunft in Deutschland reichen sie dann bei der Auslän­der­be­hörde einen Antrag auf Aufent­halts­er­laubnis ein.

Um ein Visum zur Arbeits­auf­nahme zu erhalten, gelten bestimmte Voraus­set­zungen. So muss zum Beispiel ein unter­schrie­bener Arbeitsvertrag vorliegen.

Haben Sie bereits einen Arbeitsvertrag mit einer ausländischen Fachkraft vereinbart und möchten wissen, wie Sie als Arbeitgeber die Person bei der Einreise und ihrem Aufenthalt unterstützen können? Wenden Sie sich bitte an die Regio­nal­be­rater:innen.

Mehr Informationen zu möglichen Aufent­halts­ti­teln finden Sie auch in der Infothek.

Die wichtigsten Inhalte des neuen Fach­kräf­te­ein­wan­de­rungs­ge­setzes haben wir in dieser Handreichung für Sie zusam­men­ge­fasst.