Um in Deutschland arbeiten zu können, müssen sich ausländische Fachkräfte für bestimmte Berufe ihren Berufs- oder Hochschulabschluss anerkennen lassen. Dabei wird geprüft, ob die im Ausland erworbene Qualifikation mit einem entsprechenden deutschen Beruf gleichwertig ist.
Die Anerkennung ist für sogenannte reglementierte Berufe, wie z. B. Arzt:Ärztin, Ingenieur:in oder Lehrer:in, zwingend notwendig. Z. T. wird in diesen Berufen auch eine Berufszulassung benötigt, die wiederum ein bestimmtes Sprachniveau der deutschen Sprache erfordert. Bei anderen, nicht-reglementierten Berufen ist die Anerkennung freiwillig. Wenn Fachkräfte aus Drittstaaten zum Arbeiten nach Deutschland einreisen möchten, ist die berufliche Anerkennung oft eine Voraussetzung für die Einreise.
Um sich die Berufsqualifikation anerkennen zu lassen, durchläuft die Fachkraft ein Anerkennungsverfahren. Dieses beginnt mit der Antragsstellung bei der für den Beruf zuständigen Stelle und endet mit einem Bescheid auf volle, teilweise oder keine Gleichwertigkeit. Beantragt wird die Anerkennung für einen bestimmten deutschen Referenzberuf.
Auch wenn für bestimmte Berufe eine Anerkennung nicht notwendig ist, lohnt sich das Verfahren. Z. B. können Arbeitgeber durch die Bescheinigung oder den Anerkennungsbescheid später die Fähigkeiten und Kenntnisse der Fachkraft bedenkenloser einordnen.
Die Regionalberater:innen des WelcomeCenters Sachsen-Anhalt übernehmen im Prozess die Erstberatung und können Ihnen das Anerkennungsverfahren im konkreten Fall erklären. Eine vertiefte Beratung zur beruflichen Anerkennung übernimmt das IQ Netzwerk Sachsen-Anhalt. Dabei werden alle Nachweise für das Anerkennungsverfahren zusammengestellt.
Für Fachkräfte, die sich noch im Ausland befinden und von dort einen Anerkennungsantrag einreichen möchten, ist die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) erster Ansprechpartner.
Weitere Informationen zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens und zu den jeweiligen Gesetzesgrundlagen finden Sie in unserer Infothek.
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