Für Fachkräfte aus dem Ausland gelten je nach Herkunftsland unterschiedliche Bedingungen zur Einreise, zum Aufenthalt und zur Beschäftigung in Deutschland. So können sich EU-Bürger:innen (oder Staatsangehörige der Schweiz und des Europäischen Wirtschaftsraums) ohne Visum drei Monate in Deutschland aufhalten und haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu einer selbstständigen Tätigkeit. Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern (sogenannte Drittstaatsangehörige) müssen hingegen ein Visum oder einen Aufenthaltstitel i. d. R. zwingend vorlegen, um in Deutschland einreisen und arbeiten zu können. Das Visum beantragen sie vor der Einreise bei der deutschen Botschaft oder bei einem deutschen Konsulat. Nach Ankunft in Deutschland reichen sie dann bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ein.
Um ein Visum zur Arbeitsaufnahme zu erhalten, gelten bestimmte Voraussetzungen. So muss zum Beispiel ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegen. Auch bestehen in Deutschland gesetzliche Regelungen, durch die Fachkräfte aus dem Ausland leichter einreisen und in den Arbeitsmarkt einsteigen können.
Sie haben Fragen zum Verfahren für ein Visum und zur Einreise nach Sachsen-Anhalt? Sie möchten wissen, welche gesetzlichen Regelungen auf Sie zutreffen? Unsere Regionalberater:innen helfen Ihnen gerne weiter.
Mehr Informationen zu möglichen Aufenthaltstiteln und gesetzlichen Regelungen finden Sie auch in der Infothek.