Förderprogramme und -instrumente

Im Folgenden werden Angebote der beruflichen Neu- und Umorientierung für (junge) neuzugewanderte Menschen aufgeführt. Es wird zu tiefergehenden Informationen bezüglich der Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogrammen verlinkt.

Zum Thema Berufsorientierung und Ausbildung für junge Menschen am Übergang Schule – Beruf finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt weitere Informationen.

 

Berufsorientierung für Geflüchtete (BOF) – Bundesbildungsministerium

Das Programm „Berufsorientierung für Geflüchtete“ (BOF) des Bundesbildungsministeriums richtet sich speziell an junge Menschen mit Fluchthintergrund um bei ihrem individuellen Berufsorientierungsprozess zu unterstützen. Das Programm ist Teil der Initiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“. Hier nehmen geflüchtete Kinder und Jugendliche, die allgemeinbildende Schulen besuchen, am regulären Berufsorientierungsprogramm des BMBF teil. In der BOF erhalten junge Geflüchtete in Lehrwerkstätten und Betrieben vertiefende Einblicke in Ausbildungsberufe des Handwerks. Während der bis zu 26 Wochen andauernden Maßnahme lernen sie Fachsprache und erwerben erste Fachkenntnisse für den angestrebten Ausbildungsberuf. Außerdem werden sie – soweit erforderlich - individuell unterstützt.

Weitere Informationen zum Programm „Berufliche Orientierung für Zugewanderte“

Berufsorientierungsprogramm (BOP) - Bundesbildungsministerium 

Das Programm zur "Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten" – kurz Berufsorientierungsprogramm – wurde im Jahr 2008 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung ins Leben gerufen. Das Berufsorientierungsprogramm (BOP) richtet sich an Schülerinnen und Schüler an der siebten und achten Klasse allgemeinbildender Schulen. Erst erkunden sie ihre Stärken in einer Potenzialanalyse, dann testen sie in den Werkstatttagen verschiedene Berufsfelder aus. Bei ihrer Teilnahme am BOP entwickeln viele Jugendliche Ideen, in welche berufliche Richtung sie einmal gehen möchten – und was das passende Praktikum für sie wäre. Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler – darunter auch Geflüchtete – nehmen mit ihrer Klasse am Berufsorientierungsprogramm teil und machen dabei über fünf Prozent der Teilnehmenden aus. Beim BOP handelt es sich also – im Gegensatz zum Programm „Berufsorientierung für Flüchtlinge“ (BOF) -und den Projekten über die Bildungsketten – nicht um speziell für diese Zielgruppe entwickelte Sonderprojekte.

Allgemeine Informationen zum Berufsorientierungsprogramm 

Zugewanderte im Berufsorientierungsprogramm   

Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) – Bundesagentur für Arbeit

Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III stellen ein zusätzliches Angebot der Bundesagentur für Arbeit dar, um neben dem schulischen Berufsorientierungskonzept und dem regelmäßigen Orientierungsangebot der Berufsberater:​innen an Schulen und im Berufsinformationszentrum (BiZ) ergänzend vertiefende Orientierung anbieten zu können.

Weitere Informationen zu den Berufsorientierungsmaßnahmen

Berufsberatung  - Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit bietet jungen Menschen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen bzw. teilnehmen wollen, Berufsberatung und Arbeitgebern die Arbeitsmarktberatung an. Art und Umfang der Beratung richten sich nach dem Beratungsbedarf der/des Ratsuchenden. Dementsprechend besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung von Auskunft und Beratung.

Das Beratungsangebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Schularten, Auszubildende, Studierende, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen sowie alle Personen, die erstmals eine Berufsausbildung anstreben oder sich beruflich neu orientieren wollen.

Weitere Informationen zur Berufsberatung

REGIO AKTIV Sachsen-Anhalt

Regio Aktiv ist eine Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond Plus (ESF+) umgesetzt. Das Programm hat das Ziel, die Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Personen zu unterstützen und jungen Menschen den Zugang zur beruflichen Ausbildung zu erleichtern. Dabei sollen die regionalen Arbeitsmarktprojekte stärker auf die Bedarfe vor Ort ausgerichtet werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten dafür mehr Gestaltungsspielräume. Das Programm umfasst zehn Förderbereiche, die mit unterschiedlichem Fokus in den Regionen umgesetzt werden, u.a. folgende:

  • Berufliche Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen „Aktive Eingliederung“ (AE)
  • Unterstützung Alleinerziehender und Familienbedarfsgemeinschaften bei der sozialen und Arbeitsmarktintegration „Familien stärken - Perspektiven eröffnen“ (FAMICO)
  • Sicherung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen „STABIL – Selbstfindung – Training – Anleitung – Betreuung – Initiative – Lernen“ (STABIL)
  • Vertiefung schulischer und außerschulischer Berufsorientierung in Form begleiteter betrieblicher Praktika (PRAXIS BO)
  • Kompetenzagenturen (KA)

Weitere Informationen zu REGIO AKTIV und zu den weiteren Förderbereichen

REGIO AKTIV ist das Nachfolgeprogramm von RÜMSA - Regionales Übergangsmanagement Sachsen-Anhalt des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Die Webseite von REGIO AKTIV befindet sich noch im Aufbau. Weitere Informationen zu RÜMSA

STABIL - Selbstfindung-Training-Anleitung-Betreuung-Initiative-Lernen

STABIL richtet sich an förderungsbedürftige junge Menschen unter 25 Jahren, die zwar ihre Schulpflicht erfüllt haben, aber keinen Berufsabschluss besitzen, arbeitslos sind und mit Hilfe der Förderangebote der Agenturen für Arbeit oder Träger der Grundsicherung nicht mehr erreicht werden können. Ziel der Förderung ist, die Bildungs-​ und Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu entwickeln, damit sie in Ausbildung (auch unter Nutzung des Landesprogramms Assistierte Ausbildung) oder Beschäftigung bzw. in andere geeignete weiterführende Maßnahmen integriert werden können. 

Weitere Informationen zum Förderprogramm STABIL

Assistierte Ausbildung Flexibel (AsA flex)

Im Projekt Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex) wurden die ausgelaufenen Programme „Zukunftschance assistierte Ausbildung (ZaA)“ und „ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)“ vereint und gebündelt. 
Im Rahmen der assistierten Ausbildung werden Jugendliche mit schwierigen Ausgangsbedingungen und hohem Förderbedarf durch entsprechende Vorbereitung und intensive sozialpädagogische Begleitung darin unterstützt, erfolgreich eine reguläre Ausbildung zu absolvieren. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Sozialgesetzbuch III §130.

Die Betreuung erfolgt hierbei ganzheitlich und individualisiert durch einen Bildungsträger als zentrale Kontakt- und Anlaufstelle sowohl für den/die Jugendliche als auch den ausbildenden Betrieb.  
Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert und in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt.   
Weitere Informationen zum Programm „Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex)“

Aktionsprogramm der IHKs „Ankommen in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir Integration“

Neben bundesweiten Angeboten zur Berufsorientierung für junge Geflüchtete gibt es bereits in vielen Kommunen regionale Angebote. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (IHK) hat beispielsweise eine Publikation über ihr Aktionsprogramm „Ankommen in Deutschland – Gemeinsam unterstützen wir Integration“ veröffentlicht. Darin werden sämtliche Projekte der IHK-Zentralen vorgestellt.

Weitere Informationen zum Aktionsprogramm

„Wir zusammen“ – Plattform zur Berufsorientierung und –vorbereitung

Die Integration geflüchteter Jugendlicher in den Arbeitsmarkt ist nicht nur für die jungen Geflüchteten ein Gewinn ist, sondern auch für die deutsche Wirtschaft. Das hat eine Vielzahl von Arbeitgebern bereits erkannt. Die Plattform „Wir zusammen“ ist ein Beispiel dafür. Die Initiative, bestehend inzwischen 230 Unternehmen, listet sowohl bundesweite als auch kommunale Projekte von Unternehmen in Deutschland für geflüchtete Menschen auf. So zum Beispiel auch ein viermonatiger Aufbaukurs zur Berufsvorbereitung für jeweils 20 junge Geflüchtete der Bayer AG.

Zur Plattform „Wir zusammen“

KAUSA-Landesstelle Sachsen-Anhalt „ZuSA“

KAUSA unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie ausbildungsinteressierte junge Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Weg in eine erfolgreiche duale Ausbildung. Sowohl Jugendliche mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die bereits in Deutschland leben, als auch ausbildungsinteressierte Jugendliche aus EU- und Drittstaaten können das Angebot von KAUSA nutzen. Die Jugendlichen werden durch eine Erst- und Verweisberatung in die duale Ausbildung integriert. Unternehmen werden für diese Zielgruppen sensibilisiert, geöffnet und u.a. zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz beraten.

Informationen zur KAUSA-Landesstelle Sachsen-Anhalt „ZuSA“

Broschüre zu KAUSA als PDF herunterladen