Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses

Der Hauptschulabschluss ist in Deutschland der erste allgemeinbildende Schulabschluss. Er wird mit dem erfolgreichen Besuch des 9. Schuljahrgangs erworben. Er bescheinigt die Berufsschulfähigkeit. Damit ist der Abschluss ein erster wichtiger Schritt für eine Berufsausbildung.
Der qualifizierte Hauptschulabschluss kann durch eine zusätzliche Leistungsfeststellung (Prüfungen) am Ende des neunten Schuljahres und bei Vorliegen eines festgelegten Notendurchschnitts erworben werden. Er berechtigt zum Besuch der zehnten Klasse.

An einer berufsbildenden Schule

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) verknüpft den Erwerb des Hauptschulabschlusses mit der Berufsvorbereitung. Das BVJ bietet die Möglichkeit, eine berufsbildende Schule zu besuchen, ohne bereits über einen Schulabschluss zu verfügen. Zugangsvoraussetzung ist, dass die Vollzeitschulpflicht von neun Jahren erfüllt wurde.
Schüler:innen mit ausreichenden Deutschkenntnissen (mind. A2) können am Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) teilnehmen. Schüler:innen ohne Kenntnisse der deutschen Sprache können am Berufsvorbereitungsjahr mit Sprachförderung (BVJ-S) teilnehmen, wie der Integrationsbericht des Landes Sachsen-Anhalt 2011-2016 darlegt. Im BVJ werden die Schüler:innen neben allgemeinen und fachlichen Inhalten in zwei Berufsbereiche (z.B. Metalltechnik, Holztechnik oder Ernährung und Hauswirtschaft) eingeführt. Ein mehrwöchiges Betriebspraktikum ist Bestandteil des einjährigen Programms. Zudem wird der besondere Förderbedarf der Schüler:innen berücksichtigt.
Das BVJ-S legt den Schwerpunkt der einjährigen Schulausbildung auf die Förderung der Deutschkenntnisse. In Abgrenzung zum BVJ richtet sich das BVJ-S speziell an Schüler:innen mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen. Bei Bedarf und ausreichender Anzahl an Schüler:innen kann eine Schule auch Klassen zur Alphabetisierung einrichten.
Das BVJ-S kann dem BVJ vorgeschaltet werden. Zudem ist es möglich, das BVJ-S vorzeitig zu beenden, sobald der:die Schüler:in über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, um am Unterricht in einem anderen Bildungsgang teilzunehmen.

In Kürze:

AbschlussHauptschulabschluss
Voraussetzungen
  • Vollzeitschulpflicht erfüllt
  • ausreichende Deutschkenntnisse (sonst BVJ-Sprache)
Bewerbungdirekt bei der jeweiligen Berufsschule

An einer Abendsekundarschule

An einer Abendsekundarschule findet der Unterricht in Abendklassen statt. Zugangsvoraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahrs bei Eintritt in die Abendsekundarschule.
Schüler:innen ohne Schulabschluss absolvieren zunächst den „Vorkurs“, der ein halbes Jahr dauert. Dieser ist allgemeinbildend und soll als Vorbereitung für den weiteren Bildungsweg dienen. Haben die Teilnehmenden den Vorkurs bestanden, sind sie zum Besuch des ersten Schuljahrs berechtigt. Am Ende des ersten Schuljahres kann der Hauptschulabschluss erworben werden.

In Kürze:

AbschlussHauptschulabschluss, qualifizierter Hauptschulabschluss
Voraussetzungen
  • Vollendung des 18. Lebensjahres bei Eintritt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulbehörde
  • Abgangszeugnis des 8. Schuljahrganges der Sekundarschule oder ein gleichwertiges Zeugnis
  • Eignungsgespräch (wenn kein Abgangszeugnis vorhanden)

Bewerbung

  • bei der jeweiligen Schulbehörde
  • Fristen: Vorkurs: bis 1. Dezember, 1.Schuljahr: bis 1. April

Weiterführende Informationen

Hinweise zum Schulalltag an berufsbildenden Schulen finden Sie in der Broschüre Wege in die Berufliche Zukunft des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.

Verordnungen, Erlasse und Gesetze über die Abendschule, z.B. zu Aufnahmevoraussetzungen, Aufnahmeverfahren, Unterrichtsfächern und Unterrichtsinhalten finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.

Abendsekundarschulen: