In Deutschland gibt es eine allgemeine Schulpflicht, die nicht bundeseinheitlich geregelt ist. Vielmehr wird sie von dem jeweiligen Bundesland ausgestaltet.
Die allgemeine Schulpflicht gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht. Die allgemeine Schulpflicht besteht länderübergreifend bis zur Volljährigkeit. Die Vollzeitschulpflicht wird in Primarstufe (Grundschule) und Sekundarstufe I unterteilt. Sie umfasst in Sachsen-Anhalt neun Jahre. Darauf folgend können folgende Abschlüsse erworben werden:
Zugewanderte, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, besuchen die Regelschulen und nehmen zudem, wenn nötig, eine Sprachförderung in Anspruch. Besteht keine Schulpflicht mehr, so bieten das duale Ausbildungssystem sowie der sogenannte zweite Bildungsweg die Möglichkeit, Schulabschlüsse nachzuholen.
Mögliche Schulabschlüsse sind:
Weiterführende Informationen
Eine Übersicht, welcher Schulabschluss an welcher Schulart nachgeholt werden kann, finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur unter Schulabschluss nachholen – Zweiter Bildungsweg.
Einen Überblick über das Schulsystem in Deutschland gibt eine Grafik zur Grundstruktur des Bildungswesens der Kultusministerkonferenz.
Beratung und Begleitung beim Erwerb des Schulabschlusses speziell von jugendlichen Migrant:innen zwischen 17 und 25 bietet das Projekt „Loop“ der Stiftung Evangelische Jugendhilfe St. Johannis Bernburg in Halle (Saale).