Das Abschiebeverbot ist eine Ausnahmeregelung für Geflüchtete und Schutzsuchende, die offiziell nicht als Flüchtlinge anerkannt werden können und zugleich weder asylberechtigt noch subsidiär schutzberechtigt sind. Das Abschiebeverbot tritt in Kraft, wenn die Reise zurück ins Herkunftsland die Gesundheit oder das Leben der betreffenden Person ernsthaft gefährden könnte, zum Beispiel aufgrund einer schweren Erkrankung.
Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des BMI (unter „Abschiebungsverbote“)