Abschiebung

Eine Abschiebung wird dann durchgeführt, wenn bei einer Person der Asylantrag abgelehnt wurde, für sie auch aus anderen Gründen kein Aufenthaltsrecht besteht und die Frist zur freiwilligen Ausreise bereits verstrichen ist. Im Falle einer Abschiebung wird jene Person „unter Anwendung von (polizeilichen) Zwangsmitteln außer Landes gebracht“.

Quellen:

Definition des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) (unter „Abschiebung“)

Die Abschiebung ist Gegenstand des Aufenthaltsgesetzes.