Arbeitsgelegenheiten sind niedrigschwellige berufliche Tätigkeiten, die nicht sozialversicherungspflichtig sind und gleichzeitig im öffentlichen Interesse liegen (z. B. Jobs in einem gemeinnützigen Verein). Werden AGHs genutzt, um anerkannte Flüchtlinge mit dem Arbeitsmarkt vertraut zu machen, spricht man von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM). Dieses Arbeitsmarktprogramm ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen.
Das Gesetz (§ 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten)