Je nach Schutzart erhalten Zugewanderte aus Drittstatten eine Aufenthaltserlaubnis. Die Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis erteilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Form eines Asylentscheides.
Weitere Informationen auf der Seite des BMI (unter „Aufenthaltserlaubnis“)