Das Aufenthaltsgesetz ist Herzstück des Zuwanderungsgesetzes und regelt für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit u. a. Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit. Das Gesetz beinhaltet auch staatliche Ziele und Maßnahmen für die Integration von Zugewanderten. Das Aufenthaltsgesetz gilt nicht für Personen aus anderen EU-Ländern und Diplomat:innen.
Definition nach BMI (unter „Aufenthaltsgesetz“)