Auslän­der­be­hörde

Die Auslän­der­be­hörde ist in allen aufent­halts­recht­li­chen Fragen die erste Ansprech­part­nerin. Auslän­der­be­hörden entscheiden u. a. über die Vergabe von Aufent­halts­ti­teln, über die Verlängerung des Aufenthalts in Deutschland, über Möglichkeiten der Einbürgerung sowie die Notwendigkeit einer Abschiebung. 

Definition nach BMI (unter „Auslän­der­be­hörden“)

Hier können Sie die zuständige Auslän­der­be­hörde vor Ort finden