Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz legt die Verfahren und Kriterien für die Prüfung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit dem jeweiligen deutschen Referenzberuf fest.
Erläuterung auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ (unter „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“)