Eine Duldung erhalten zugewanderte Personen, die sich nicht (mehr) im Asylverfahren befinden oder einen negativen Asylbescheid erhalten haben, deren Abschiebung jedoch zunächst ausgesetzt wurde.
Hier finden Sie die zugrundeliegende Begriffsbestimmung sowie FAQs des BAMF zu Arbeitsmarktzugang und Duldung.