Ein nationales Abschiebungsverbot gilt für Personen, die aus bestimmten Ländern kommen. Wird ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt, darf für die Personen keine Rückführung in das Herkunftsland erfolgen. Den Betroffenen wird von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.
Definition des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)