Um in einem nicht reglementierten Beruf zu arbeiten, bedarf es keiner formalen Anerkennung der Berufsqualifikation bzw. muss dieser Beruf nicht durch einen erlernten Ausbildungsabschluss nachgewiesen werden.
Informationen hierzu finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen