Für die Ausübung reglementierter Berufe bedarf es in Deutschland des Nachweises einer Berufsqualifikation bzw. eines gültigen Berufsabschlusses (Ausbildung oder Studium). Dies betrifft z. B. Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Ärzte:Ärztinnen und Lehrer:innen.
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