Residenzpflicht

Nach ihrer Ankunft in Deutschland gilt für Asylsuchende (nach Art. 56 Asylverfahrensgesetz) drei Monate lang die Residenzpflicht. Während dieser Zeit dürfen sich die Betroffenen nur in einem festgelegten Gebiet aufhalten.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite des BAMF