Schutzart

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet im Asylverfahren zwischen vier Schutzarten: Asyl­be­rech­ti­gung, Flücht­lings­schutz, subsidiärer Schutz und Abschie­bungs­verbot. Je nach Schutzart erhält eine Person eine Aufent­halts­er­laubnis von bestimmter Dauer.

Infos hierzu erhalten Sie auf der Seite der Beauftragten der Bundes­re­gie­rung für Migration, Flüchtlinge und Integration.