Bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen sind eine Vielzahl von Akteuren beteiligt. Die zentrale Stelle für die im Ausland erworbenen Qualifikationen ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Diese erstellt Gutachten im konkreten Einzelfall. Die ZAB gibt allgemeine Informationen über das Land und das jeweilige Bildungssystem an die ausführenden Stellen weiter. So können insbesondere Hochschulabschlüsse aus dem Ausland, dahingehend verglichen werden, an welcher Institution der Abschluss erworben wurde und wie dieser mit dem inländischen Hochschulabschlüssen vergleichend eingestuft werden kann. Daraus lassen sich jedoch keine Rechtsansprüche ableiten.
Weitere Informationen zur Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen finden Sie auf der Seite der Kultusministerkonferenz.