Bürger:innen aus EU-Mitglied­staaten

Für Staats­an­ge­hö­rige der EU-Mitglied­staaten steht der Arbeitsmarkt in Deutschland offen. Denn die Freiheit, in ein anderes EU-Land ziehen und dort leben und arbeiten zu dürfen, gehört zu den Grundrechten von EU-Bürger:innen. Dies gilt auch für Staats­an­ge­hö­rige des Europäischen Wirt­schafts­raums (EWR) - Island, Liechtenstein, Norwegen – sowie der Schweiz.

Weitere Infos dazu:

EU-Kommission „Arbeiten in einem anderen EU-Land“