Das Chancen-Aufenthaltsrecht

Das Chancen-Aufenthaltsrecht (§104c AufenthG) ist seit dem 31.12.2022 in Kraft. Es ermöglicht geduldeten Personen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.

Antragsstellende müssen für die Bewilligung dieses Aufenthaltstitels folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie halten sich am Stichtag (31.10.2022) mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Deutschland auf.
  • Während dieser Zeit müssen sie ununterbrochen im Besitz einer Duldung, Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis gewesen sein.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und sind nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt.
  • Sie dürfen nicht wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben.

Das Chancen-Aufenthaltsrecht ermöglicht eine einmalige Aufenthaltserlaubnis von 18 Monaten. In dieser Zeit können sie durch den Erwerb hinreichender mündlicher Sprachkenntnisse (A2-Niveau), der Klärung der Identität und durch eine überwiegend eigenständige Lebensunterhaltssicherung durch Erwerbstätigkeit die notwendigen Bedingungen schaffen, um eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten. Die erforderlichen Sprachkenntnisse können unter anderem durch den Abschluss einer deutschen Schul- oder Berufsausbildung oder ein Sprachzertifikat nachgewiesen werden. Alternativ können die Deutschkenntnisse in der sogenannten Sprachstandsfeststellung durch den Landesverband der Volkshochschulen Sachsen-Anhalt e.V. geprüft und bescheinigt werden.

Der Aufenthaltstitel wird im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts auch an die Kernfamilie der antragsstellenden Person übertragen. Falls noch nicht erwerbstätig erhalten sie eine Beschäftigungserlaubnis und sind zur Beziehung von Sozialleistungen nach SGB II („Bürgergeld“) berechtigt.

Die lokalen Ausländerbehörden beraten Sie im Rahmen der Antragstellung zum Chancen-Aufenthaltsrecht. Vor der Antragstellung können Sie sich außerdem durch die folgenden Stellen beraten lassen:

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Bundesanzeigeblatt des Bundesanzeigers. 

Auf dem Portal der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung finden Sie noch weitere Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/chancen-aufenthalt

Das Projekt CAST – Chancenaufenthalt in Sachsen-Anhalt des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt unterstützt Menschen mit Duldungsstatus durch Beratung und Begleitung bei der Klärung ihrer Bleiberechtsmöglichkeiten und Antragsverfahren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Bleibemöglichkeiten über das Chancen-Aufenthaltsrecht. Darüber hinaus bietet das Projekt umfangreiche Informationsmaterialien, Qualifizierungsangebote, Fachaustausche sowie Fallcoaching für Interessierte und Aktive im Bereich des Bleiberechts, z. B. Fachberatungsdienste und Behörden. Mit diesen Maßnahmen will das Projekt langfristig bessere Bleibeperspektiven für Migrant:innen schaffen.