Förderprogramme zur beruflichen Qualifizierung und Ausbildung

Für die Ausbildung und berufliche Qualifizierung von Zugewanderten gibt es inzwischen ein gutes Netz an Beratungseinrichtungen sowie breit gefächerte Förderprogramme, die Zugewanderte und Betriebe gleichermaßen unterstützen. Im Folgenden finden Sie eine erste Übersicht zu den Förderprogrammen zur beruflichen Qualifizierung und Ausbildung:

Willkommenslots:innen – Passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen   

Willkommenslots:innen unterstützen bundesweit vorrangig kleine und mittelständische Unternehmen bei der Suche, Einstellung und nachhaltigen Sicherung von Nachwuchsfachkräften. Für die Besetzung der Lehrstellen werden dabei unter anderem Jugendliche mit Fluchthintergrund in den Blick genommen. Die Willkommenslots:innen suchen die Betriebe vor Ort auf, beraten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und stellen auf den Betrieb zugeschnittene Stellenprofile aus. Durch die breite Vernetzung mit Schulen und vielen weiteren (über)regionalen Akteuren können die Willkommenslots:innen den interessierten Unternehmen passende Bewerber:innen vorschlagen.  Im Anschluss unterstützen sie die Unternehmen individuell bei bürokratischen und praktischen Fragestellungen. Darüber hinaus informieren sie über regionale und nationale Förder- und Unterstützungsangebote und unterstützen bei der Entwicklung einer betrieblichen Willkommenskultur, um eine nachhaltig erfolgreiche Integration der Geflüchteten im Betrieb zu gewährleisten.  

Das Programm wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Standorte der Willkommenslots:innen in Sachsen-Anhalt

REGIO AKTIV Sachsen-Anhalt

Regio Aktiv ist eine Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond Plus (ESF+) umgesetzt. Das Programm hat das Ziel, die Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Personen zu unterstützen und jungen Menschen den Zugang zur beruflichen Ausbildung zu erleichtern. Dabei sollen die regionalen Arbeitsmarktprojekte stärker auf die Bedarfe vor Ort ausgerichtet werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten dafür mehr Gestaltungsspielräume. Das Programm umfasst zehn Förderbereiche, die mit unterschiedlichem Fokus in den Regionen umgesetzt werden, u.a. folgende:

  • Berufliche Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen „Aktive Eingliederung“ (AE)
  • Unterstützung Alleinerziehender und Familienbedarfsgemeinschaften bei der sozialen und Arbeitsmarktintegration „Familien stärken - Perspektiven eröffnen“ (FAMICO)
  • Sicherung der Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit förderungsbedürftiger junger Menschen „STABIL – Selbstfindung – Training – Anleitung – Betreuung – Initiative – Lernen“ (STABIL)
  • Vertiefung schulischer und außerschulischer Berufsorientierung in Form begleiteter betrieblicher Praktika (PRAXIS BO)
  • Kompetenzagenturen (KA)

Informationen zu REGIO AKTIV und zu den weiteren Förderbereichen

REGIO AKTIV ist das Nachfolgeprogramm von RÜMSA - Regionales Übergangsmanagement Sachsen-Anhalt des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt. Die Webseite von REGIO AKTIV befindet sich noch im Aufbau. Weitere Informationen zu RÜMSA

STABIL

Das Landesprogramm STABIL (Selbstfindung-Training-Anleitung-Betreuung-Initiative-Lernen) will verhindern, dass junge Menschen gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Es unterstützt Projekte zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung von Jugendlichen, die nicht älter als 25 Jahre sind. Dazu gehören auch Jugendliche mit Migrationshintergrund. Gefördert werden Projekte, die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz, mit abgebrochener Ausbildung oder besonderem sozialpädagogischen Hilfebedarf zu einer Ausbildung und Beschäftigung verhelfen.

Folgende staatliche Maßnahmen und Instrumente während der Ausbildung sollen junge Zugewanderte darin unterstützen, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen:

Assistierte Ausbildung Flexibel (AsA flex)

Im Projekt Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex) wurden die ausgelaufenen Programme „Zukunftschance assistierte Ausbildung (ZaA)“ und „ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)“ vereint und gebündelt. 
Im Rahmen der assistierten Ausbildung werden Jugendliche mit schwierigen Ausgangsbedingungen und hohem Förderbedarf durch entsprechende Vorbereitung und intensive sozialpädagogische Begleitung darin unterstützt, erfolgreich eine reguläre Ausbildung zu absolvieren. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Sozialgesetzbuch III §130.

Die Betreuung erfolgt hierbei ganzheitlich und individualisiert durch einen Bildungsträger als zentrale Kontakt- und Anlaufstelle sowohl für den/die Jugendliche als auch den ausbildenden Betrieb.  
Das Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert und in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt.   
Weitere Informationen zum Programm „Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex)“
 

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)

Das Programm Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) bietet jungen Menschen, die von der Bundesagentur für Arbeit ausgewählt werden, eine Alternative zur betrieblichen Ausbildung. Zielgruppe sind Schulabgänger:innen ohne Ausbildung (nach der allgemeinen Schulpflicht) sowie Ausbildungsabbrecher:innen, die ihre Ausbildung weiterführen möchten. An dem Programm teilnehmen können auch Personen, die weder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) noch eine Einstiegsqualifizierung (EQ) beginnen oder diese nicht erfolgreich beendet haben.

Der Ausbildungsvertrag wird mit einem Bildungsträger geschlossen und nicht mit einem Betrieb. Für die Teilnehmenden gibt es keine Altersbeschränkung. Die Berufsausbildung dauert maximal dreieinhalb Jahre.

Es gibt zwei BaE-Modelle:

Beim Kooperativen Modell finden die Fachtheorie beim Bildungsträger und die Fachpraxis im Unternehmen statt. Die Lehrkräfte, Ausbilder:innen und Sozialpädagog:innen des Bildungsträgers begleiten die Teilnehmenden während der gesamten Ausbildungsdauer. Die Inhalte der Ausbildung richten sich dabei nach den gültigen Rahmenlehrplänen der jeweiligen Berufe. Ergänzt wird die Ausbildung beim Bildungsträger durch Kommunikationstrainings, Bewerbungscoachings, Förderung sozialer Kompetenzen, Stütz- und Förderunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung.

Das Integrative Modell der BaE richtet sich an lernbeeinträchtigte oder benachteiligte Menschen, die aufgrund kognitiver oder sozialer Defizite besondere Unterstützung benötigen, um eine Ausbildung erfolgreich absolvieren zu können. Die Ausbildung erfolgt beim Bildungsträger und wird durch Praktika bei Unternehmen ergänzt. Für Zugewanderte sind zudem weitere Sprachkurse vorgesehen.

Die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme werden von der zuweisenden Stelle (BA oder Jobcenter) getragen. Die Teilnehmenden haben Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert.

Seit 1. August 2019 sind sowohl Personen mit Aufenthaltsgestattung als auch mit Duldung von diesem Programm ausnahmslos ausgeschlossen (siehe Ausbildungsförderung für Geflüchtete der IQ Fachstelle Einwanderung).

Drittstaatler:innen mit Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, einer Blauen Karte-EU oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU können jedoch ohne Einschränkungen und Wartefrist an der BaE teilnehmen.

Mehr Informationen über weiterführende schulische Ausbildungsmöglichkeiten sowie zur Hochschulausbildung finden Sie in der Rubrik „Berufliche Orientierung“.

Weiterführende Informationen zu beruflicher Bildung/Ausbildung von Zugewanderten

Die folgenden Informationsangebote bieten einen Überblick über mögliche Unterstützungsprojekte und Angebote zur Integration von Zugewanderten in Ausbildung. Sie sollen und können aber eine individuelle und ausführliche Beratung nicht ersetzen. Insbesondere auch, um zu erfahren, welche Fördermöglichkeiten der Zielgruppe zustehen. Hierzu wenden Sie sich am besten an die für Sie zuständige Fachkraft der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Zu welchen Programmen der Ausbildungsförderung Geflüchtete Zugang haben, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, zeigt die Tabelle der IQ Fachstelle Einwanderung.

Das IQ Netzwerk Niedersachsen erklärt in der Arbeitshilfe Ausbildungsförderung für Geflüchtete welche Zugänge zur Ausbildungsförderung für Geflüchtete, je nach Aufenthaltsstatus, bestehen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einem Faktenpapier Migrationspaket: Verbesserungen für Gestattete und Geduldete zusammengefasst, welche Regelungen des Migrationspakets positive Auswirkungen auf die Situation von gestatteten und geduldeten Menschen haben.

Das Faktenpapier Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zur Förderung von Berufsausbildung und Ausbildungsvorbereitung neu aufgestellt – ebenfalls vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales – stellt die im Rahmen des Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz neugestalteten Zugänge von Ausländer:innen zur Ausbildungsförderung vor.

Die Fachstelle Einwanderung im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ fasst in ihrer Arbeitshilfe Übersicht aktueller geplanter Änderungen im sog. „Migrationspaket“ und weiteren Gesetzesentwürfen detailliert und übersichtlich alle Änderungen zusammen, die im Rahmen des Migrationspaketes anfallen.

Auch das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge stellt in ihrer Publikation Kurzübersicht Migrationspaket eine Übersicht zu den neue Regelungen und Gesetze im Rahmen des Migrationspakets vor. Dabei beschränkt sie sich auf die für Unternehmen relevanten Informationen in Bezug auf Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten und ausländische Fachkräften.

Das IQ Netzwerk Niedersachsen erklärt in der Arbeitshilfe Übersicht über Ausbildungsförderung für Migrant:innen mit Aufenthaltsgestattung sowie mit Duldung ab 1. August 2019 ausführlich, unter welchen Voraussetzungen Menschen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung Zugang zu bestimmten Formen der Ausbildungsförderung haben.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat informiert in seiner Arbeitshilfe Anwendungshinweise zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz über die Änderungen im Aufenthaltsgesetz, die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen wurden.

Die Stadt Halle hat auf ihrer Webseite die Übersicht Informationen über geförderte Arbeitsmarktprojekte und -Maßnahmen veröffentlicht und listet darin auf, welche Arbeitsmarktprojekte es in Halle gibt und für welche Zielgruppe diese gedacht sind.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband gibt in seiner Handreichung "Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und Neuzugewanderte" einen Überblick über bestehende Förderinstrumente und ausbildungsfördernde Leistungen für Geflüchtete und Unionsbürger:​innen. Dabei wird unter anderem auf die ausländerrechtlichen Voraussetzungen zur Ausbildungsförderung je nach Aufenthaltsstatus eingegangen.