Maßnahmen zur Förderung des Spracherwerbs

Junge Zugewanderte, die eine Ausbildung beginnen möchten, können vorab durch eine Ausbildungsvorbereitung oder Berufsorientierung gefördert werden. Für die Teilnahme benötigen sie grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache. Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache werden in der Qualifizierungsphase „Grundbildung“ verortet. Im Folgenden werden drei Maßnahmen zur Förderung des Spracherwerbs aufgeführt:

(Jugend-) Integrationskurs/ niedrigschwellige Sprachkurse

Nicht mehr schulpflichtige Zugewanderte unter 27 Jahren haben Anspruch auf (Jugend-) Integrationskurse, wo grundlegende Deutschkenntnisse vermittelt werden.

Haben junge Zugewanderte kein Anrecht auf einen Integrationskurs, können sie einen niedrigschwelligen Sprachkurs besuchen (weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Themenseite  Sprachförderung). Auch die niedrigschwelligen Sprachkurse vermitteln grundlegende Deutschkenntnisse (Niveau A1/A2). Die Teilnahme an einem niedrigschwelligen Sprachkurs gilt als alternative Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme Berufsbezogene Sprachförderung kombiniert mit KomBer.

Integrationskurs kombiniert mit KompAS

Zugewanderte, die einen deutschen Schulabschluss haben oder die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Schulabschlusses nachweisen können, können parallel zum Integrationskurs über die Maßnahme Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) gefördert werden und an berufsqualifizierenden Maßnahmen teilnehmen. Denn mit KompAS soll eine schnelle Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung ermöglicht werden. Um dies zu erreichen, werden Bewerbungstrainings, berufsbezogene Sprachförderung und individuelle Coachings durchgeführt. Die maximale Förderdauer liegt bei acht Monaten. KompAS richtet sich an Asylberechtigte, anerkannte Geflüchtete und Asylbewerber:​innen mit guter Bleibeperspektive, die bereits eine Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs erhalten haben.

Die Teilnahme am Integrationskurs kombiniert mit KompAS ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Fördermaßnahme Berufsbezogene Sprachförderung kombiniert mit KomBer.

Berufsvorbereitungsjahr-Sprache (BVJ-S)

Schulpflichtige junge Zugewanderte können – unabhängig davon, ob sie einen Schulabschluss nachweisen können – ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an einer berufsbildenden Schule besuchen. Schüler:​innen, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, können gesonderte „Berufsvorbereitungsjahr-​Klassen“ mit zusätzlicher Sprachförderung (BVJ-S) besuchen. Ziel dieser Maßnahme ist, nach einem Schuljahr Deutschkenntnisse der Niveaustufe A2 zu erreichen.

Weiterführende Informationen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt in seinem Schreiben Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) detaillierte Informationen zur Maßnahme KompAS zur Verfügung. Auf der Seite des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt erhalten Sie Informationen zur Beschulung und Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

Das IQ Netzwerk Niedersachsen erklärt in der Arbeitshilfe Ausbildungsförderung für Geflüchtete, welche Zugänge zur Ausbildungsförderung für Geflüchtete, je nach Aufenthaltsstatus, bestehen.

Die IQ Fachstelle Einwanderung stellt in ihrer Arbeitshilfe Zugang zu Arbeits- und Ausbildungsförderung für Geflüchtete übersichtlich dar, welche Maßnahmen der Arbeits-​ und Ausbildungsförderung von Geflüchteten unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können.

Eine Berufsausbildung bietet Zugewanderten die Möglichkeit, sich eine neue Lebensperspektive zu eröffnen und sich in ihrer neuen Heimat Deutschland sowohl beruflich als auch sozial gut zu integrieren. Die Chancen dafür sind derzeit sehr gut. Viele Betriebe – insbesondere im Handwerk, in der Gastronomie und in den Gesundheitsberufen – suchen dringend Nachwuchs und bieten anspruchsvolle Ausbildungsplätze an.

Für die Aufnahme eines Berufs oder einer Ausbildung werden oft mehr als nur allgemeine Sprachkenntnisse benötigt. Auch fachspezifisches Vokabular ist hierfür erforderlich. Das Berufs-ABC der Bertelsmann-Stiftung soll Migrant:innen den Einstieg ins Berufsleben erleichtern: Auf der Webseite meine-berufserfahrung.de finden Sie Übersetzungen von Fachbegriffen für mehr als 30 Berufe. Hierzu werden berufliche Fachbegriffe und Wendungen in zwölf verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt. Zu weiteren Informationen zum jeweiligen Berufsfeld wird verlinkt.