Die Anerkennung von Hochschulabschlüssen führt bundesweit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durch. Sie bietet auch sämtliche Informationen an, die dafür notwendig sind. Zudem haben die einzelnen Bundesländer und Hochschulen umfangreiche Programme aufgesetzt, um Geflüchtete bei der Vorbereitung auf ein Hochschulstudium, beim Spracherwerb und beim Hochschulzugang bestmöglich zu unterstützen. Zudem haben sich die Bundesländer darauf geeinigt, Studienbewerber:innen, die fluchtbedingt eine Hochschulzugangsberechtigung nicht nachweisen können, ein Studium zu ermöglichen. Ein dreistufiges Verfahren soll die Studierfähigkeit feststellen. Es umfasst die Feststellung der persönlichen Voraussetzungen, den aufenthaltsrechtlichen Status und die Bildungsbiografie.