Aner­ken­nung von Hoch­schul­ab­schlüssen

Die Anerkennung von Hoch­schul­ab­schlüssen führt bundesweit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durch. Sie bietet auch sämtliche Informationen an, die dafür notwendig sind. Zudem haben die einzelnen Bundesländer und Hochschulen umfangreiche Programme aufgesetzt, um Geflüchtete bei der Vorbereitung auf ein Hoch­schul­stu­dium, beim Spracherwerb und beim Hoch­schul­zu­gang bestmöglich zu unterstützen. Zudem haben sich die Bundesländer darauf geeinigt, Studi­en­be­werber:innen, die fluchtbedingt eine Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung nicht nachweisen können, ein Studium zu ermöglichen. Ein dreistufiges Verfahren soll die Studier­fä­hig­keit feststellen. Es umfasst die Feststellung der persönlichen Voraus­set­zungen, den aufent­halts­recht­li­chen Status und die Bildungs­bio­grafie.