Das WelcomeCenter Sachsen-Anhalt bietet zur Unterstützung regionaler haupt- und ehrenamtlicher Akteur:innen und aller weiteren Interessierten verschiedene Schulungen zu Grundlagen und aktuellen Themen der Arbeitsmarktintegration an. In diesem Kontext haben Sie die Möglichkeit gesetzliche Grundlagen kennenzulernen, aktuelle Hintergrundinformationen zu bekommen und sich mit anderen Akteur:innen über regionale Herausforderungen auszutauschen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung zu einem oder mehreren Online-Terminen. Auf Anfrage sind auch Präsenztermine möglich.
Link zur Anmeldung: https://www.surveymonkey.de/r/WCST-Schulungen_2023
Übersicht über die nächsten Schulungstermine:
Titel | Termine |
Einführung zu den rechtlichen Grundlagen und zum Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete | 18.10.2023, 14:00 – 17:00 Uhr 15.11.2023, 14:00 – 17:00 Uhr |
Ausbildungsduldung
| 25.10.2023, 14:00 – 16:00 Uhr 22.11.2023, 14:00 – 16:00 Uhr |
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
| 08.11.2023, 14:00 – 16:00 Uhr 29.11.2023, 14:00 – 16:00 Uhr |
EU-Bürger:innen
| 06.12.2023, 14:00 – 16:00 Uhr |
Chancenaufenthaltsgesetz | 13.12.2023, 14:00 – 16:00 Uhr |
Durchgeführt werden die Schulungen vom Europäischen Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft.
Die einzelnen Module im Detail:
Einführung zu den rechtlichen Grundlagen und zum Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete
In diesem Modul unserer Schulungsreihe geben wir einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und den Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete. Dies beinhaltet unter anderem:
Ausbildungsduldung
Die Ausbildungsduldung ist eine spezielle Art der Duldung, welche die Durchführung einer mindestens zweijährigen Ausbildung voraussetzt. Da das Themenfeld umfangreich ist, enthält das Modul „Ausbildungsduldung“, neben einer allgemeinen Einführung, folgende Inhalte:
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches in seiner ersten Fassung seit 2020 gilt, können Fachkräfte mit Berufsausbildung oder akademischem Abschluss und Personen mit berufspraktischen Kenntnissen leichter nach Deutschland einwandern. In diesem Jahr treten bereits die ersten Neuerungen in Kraft und sollen die Einstellung von Mitarbeiter:innen aus dem Ausland weiter vereinfachen. In der Schulung werden unter anderem folgende Inhalte erläutert:
EU-Bürger:innen
Die Bürger:innen der EU genießen viele Freiheiten und umfassenden Schutz: persönliche, bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Rechte, Schutz personenbezogener Daten und Schutz vor Diskriminierung sowie Freizügigkeit ohne Grenzkontrollen in den meisten EU-Ländern. Alle Unionsbürger:innen haben das Recht, ohne Visum in die Mitgliedstaaten der EU, des EWR (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) und die Schweiz einzureisen. Unionsbürger:innen haben auch das Recht, sich nahezu ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein (vgl. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/aufenthaltsrecht/freizuegigkeit-eu-buerger/freizuegigkeit-eu-buerger-node.html).
Wie sich das im Einzelnen verhält und welche Ausnahmen es gibt, wird in dieser Schulung erklärt. Detailliert stellen sich die Inhalte wie folgt dar:
Chancenaufenthaltsgesetz
Das neue Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht ist am 31. Dezember 2022 in Kraft getreten. Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Die Schulung erläutert ausführlich, welche Voraussetzungen für eine Beantragung gelten.