Seit 2006 gibt es in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es verbietet jegliche Diskriminierung im öffentlichen Raum und auf dem Arbeitsmarkt.
Mit dem AGG sollen auch Unternehmen verpflichtet werden, Diskriminierungsschutz einzuhalten und aktiv umzusetzen. Betroffene erhalten durch das AGG zudem eine rechtliche Grundlage, um sich gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zu wehren und Schutzmaßnahmen einzufordern. So müssen Unternehmen beispielsweise eine innerbetriebliche Beschwerdestelle einrichten bzw. zuständige Ansprechpersonen bestimmen. Bei Verstößen drohen ihnen rechtliche Konsequenzen. Fragen und Antworten zum Umgang mit dem AGG im Betrieb finden Sie auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Weiterhin Handlungsbedarf
Trotz rechtlicher Fortschritte stellen Vorurteile und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt immer noch ein ernst zu nehmendes Problem dar. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des AGG fühlt sich ein Großteil der Zugewanderten laut einer Studie des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration im gesellschaftlichen Leben diskriminiert: 48 Prozent der befragten Zugewanderten mit äußerlich erkennbarem Migrationshintergrund berichten von Diskriminierungserfahrungen. Dabei stellt die Studie heraus, dass „auf dem Arbeitsmarkt (…) seit Längerem messbare Unterschiede in der Teilhabe von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund“ bestehen, die nur zum Teil mit den unterschiedlichen Bildungsniveaus der Vergleichsgruppen erklärt werden können (vgl. Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, 2018).
Nutzen für Unternehmen
Vorurteile und Diskriminierung sind nicht nur Hemmnisse für gelingende Integration und ein friedliches gesellschaftliches Zusammenleben. Sie verursachen auch wirtschaftlichen Schaden, etwa wenn gut ausgebildete Fachkräfte benachteiligt werden und ihre Qualifikation darum nicht voll einbringen können. Umgekehrt gehören ein wertschätzendes Arbeitsklima und die optimale Nutzung verfügbarer Personalressourcen zu den Grundpfeilern erfolgreichen unternehmerischen Handelns.
Welche Vorteile eine vielfältige Belegschaft bringt und wie sie sich unternehmerisch nutzen lässt, erfahren Sie auf unserer Themenseite „Interkulturalität und Umgang mit Vielfalt“.