Nachträglicher Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) ist ein Abschluss der Sekundarstufe II. Das Abitur ist der höchste Schulabschluss in Deutschland. Er befähigt zum Studium an Universitäten und Hochschulen.

Am Fachgymnasium

Das Fachgymnasium (auch Berufsgymnasium) ist mit der gymnasialen Oberstufe vergleichbar. Der Schulbesuch erfolgt in Vollzeit. Die dreijährige Ausbildung am Fachgymnasium gliedert sich in eine Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. In der Qualifikationsphase stehen in Sachsen-Anhalt die Fachrichtungen Gesundheit und Soziales sowie Technik und Wirtschaft zur Auswahl. Die Anforderungen sowie die Abiturprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sind identisch mit denen der allgemeinbildenden Gymnasien.

In Kürze:

Abschlussallgemeine Hochschulreife (Abitur)
Voraussetzungen
  • erweiterter Realschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Beginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres (ohne Berufsausbildung) bzw. vor Vollendung des 25. Lebensjahres (mit abgeschlossener Berufsausbildung)
  • Nachweis über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Bewerbungdirekt bei den jeweiligen Fachgymnasien

Am Abendgymnasium oder Kolleg

Die allgemeine Hochschulreife kann von Berufstätigen am Abendgymnasium oder von Nicht-Berufstätigen am Kolleg erworben werden. Das Abendgymnasium ist in der Regel berufsbegleitend. Studierende am Kolleg dürfen während der Studienzeit keine berufliche Tätigkeit ausüben.
Sowohl das Abendgymnasium als auch das Kolleg gliedern sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase, an deren Ende eine Prüfung abgelegt wird. Mit dem Bestehen erlangen die Teilnehmenden das Abitur.

In Kürze:

Abschlussallgemeine Hochschulreife (Abitur)

Voraussetzungen

  • Fachoberschulreife, Realschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
  • Berufsausbildung oder mehrjährige Berufstätigkeit
Bewerbungbei der jeweiligen Einrichtung

Weiterführende Informationen

Eine Liste der Fachgymnasien des Landes Sachsen-Anhalt an öffentlichen berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2018/19 ist auf den Seiten des Landes Sachsen Anhalt zu finden.

Verordnungen, Erlasse und Gesetze über das Abendgymnasium bzw. Kolleg finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.