Nachträglicher Erwerb des Realschulabschlusses

Der Realschulabschluss wird am Ende des zehnten Schuljahres der Sekundarstufe I erworben. Dafür müssen die Teilnehmenden eine Prüfung ablegen. Der Realschulabschluss ist Voraussetzung zum Besuch der Einrichtungen der Sekundarstufe II, wie Gymnasien, Fachoberschulen oder Berufskollegs.

An einer Abendsekundarschule

Der Realschulabschluss kann in Sachsen-Anhalt an den Abendsekundarschulen erworben werden. Der Unterricht wird an regulären Sekundarschulen in Abendklassen durchgeführt. Voraussetzung für den Erwerb des Realschulabschlusses ist der Hauptschulabschluss. Der Realschulabschluss ist Voraussetzung für den Erwerb der Hochschulreife (Abitur).

In Kürze:

AbschlussRealschulabschluss, erweiterter Realschulabschluss
Voraussetzungen
  • Vollendung des 18. Lebensjahres bei Eintritt
  • Hauptschulabschluss
Bewerbung
  • bei der jeweiligen Schulbehörde
  • Fristen: bis 1. April

Weiterführende Informationen

Verordnungen, Erlasse und Gesetze über die Abendschule, z.B. zu Aufnahmevoraussetzungen, Aufnahmeverfahren, Unterrichtsfächern und Unterrichtsinhalten finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt.

Abendsekundarschulen: