Fernschulen
Auch an Fernschulen kann man einen Schulabschluss nachholen. Hier besteht keine Anwesenheitspflicht und die Teilnehmenden eignen sich die Lerninhalte eigenständig an. Diese Schulform wird von privaten, staatlich anerkannten Bildungsträgern angeboten. Sie ist mit Kosten verbunden.
Nichtschülerprüfung
Personen, die nicht an einer Schule eingeschrieben sind, können die Zulassung zu einer Nichtschülerprüfung beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt beantragen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Sie können dann eine Prüfung zum Erwerb des Haupt-, Real- oder Hochschulabschlusses ohne Schulbesuch ablegen, die bei Bestehen zum jeweiligen Abschluss führt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss bis 15. Dezember beim Landeschulamt eingereicht sein.
Die Volkshochschulen (VHS) in Sachsen-Anhalt sowie freie Bildungsträger bieten die Möglichkeit, sich in Kursen auf die Nichtschülerprüfung vorzubereiten.
Weiterführende Informationen
Angebote für unterschiedliche Schulabschlüsse befinden sich auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Eine Liste der Volkshochschulen in Sachsen-Anhalt stellt der Landesverband der VHSH Sachsen-Anhalt zur Verfügung.
Informationen, Stichtage und Ansprechpartner:innen sind auf dem Landesportal Sachsen- Anhalt zu finden.
Informationen zu gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen auf der Homepage Landesrecht Sachsen-Anhalt: