Mit dem Anerkennungsgesetz haben Fachkräfte aus dem Ausland ein Recht auf staatliche Überprüfung, ob ihre im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse gleichwertig zu den jeweiligen deutschen Referenz-Berufsabschlüssen anerkannt werden können. Die Überprüfung kann im Ergebnis eine „volle Gleichwertigkeit“, eine „teilweise Gleichwertigkeit“ oder eine „Ablehnung“ bescheinigen und trägt zu mehr Transparenz zur Einschätzung des ausländischen Berufsabschlusses bei.