Asyl

Asyl gewährt wird bzw. asylberechtigt sind nach dem deutschen Grundgesetz (Artikel 16a GG) Personen, die bei Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt wären z. B. auf Grund ihrer Nationalität oder politischen Überzeugung. Da dieses Gesetz nur die Verfolgung durch den Staat berücksichtigt, sind Notsituationen wie etwa Armut, Bürgerkriege oder Naturkatastrophen als Schutzgründe ausgeschlossen.

Weitere Informationen auf der Seite des Flüchtlingsrats Thüringen e.V.