Dublin-Verfahren

Das sogenannte Dublin-Verfahren (Dublin-Verordnung) trat am 1. September 1997 EU-weit in Kraft. Es ist ein Vertrag zwischen allen EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz, Norwegen und Liechtenstein. In ihm ist festgelegt, dass der Antrag eines:einer Asylbewerbers:Asylbewerberin in dem Land geprüft wird, in dem er:sie zuerst die EU-Grenzen übertreten hat.

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