Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen können in Deutschland unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit einen Antrag zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses zu einem deutschen Referenzberuf stellen. Bundesweit gibt es unterschiedliche Behörden und Institutionen, die diese Anträge bearbeiten und Prüfungen durchführen – sogenannte „zuständige Stellen“. Die Zuständigkeit ist abhängig von dem gewählten Referenzberuf und vom Wohnort der Antragstellenden.
Mehr Informationen auf der Seite des BMWK
Hier finden Sie Ihre zuständige Stelle.