ICT-Karte

Die ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer-Karte) ist ein Aufent­halts­titel für Dritt­staats­an­ge­hö­rige, die im Rahmen eines unter­neh­mens­in­ternen Transfers in eine deutsche Unter­neh­mens­nie­der­las­sung entsendet werden. Die Arbeitnehmer dürfen jedoch ausschließlich dort tätig sein. Es gelten für diese Personen zudem erleichterte Mobi­li­täts­be­din­gungen innerhalb der EU. So können sie sich ohne deutschen Aufent­halts­titel in der BRD aufhalten und auch arbeiten, wenn sie bereits über einen Aufent­halts­titel entsprechend der ICT-Richtlinie eines anderen EU-Staates verfügen.

Weitere Informationen, u. a. zur Dauer des Aufenthalts und den Voraus­set­zungen, finden Sie im Flyer des BAMF.