Vorrangprüfung

In einigen Fällen erfolgt eine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit, bevor durch die Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann. Dabei wird geprüft, ob für die zu besetzende Stelle Bevorrechtigte zur Verfügung stehen. Für die meisten Personenkreise, zum Beispiel Fachkräfte mit einer in Deutschland anerkannten Berufsqualifikation oder Asylbewerber:innen, wurde die Vorrangprüfung spätestens mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020 weitestgehend abgeschafft. Näheres regeln das Aufenthaltsgesetz und die Beschäftigungsverordnung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite „Rechtliche Grundlagen“ und im Merkblatt „Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland“ der Bundesagentur für Arbeit.