Mit dem Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG erhalten geflohene Personen aus der Ukraine in der Regel auch eine Beschäftigungserlaubnis und Zugang zu Fördermöglichkeiten seitens der Agentur für Arbeit. Es ist empfehlenswert eine Beratung bei der Agentur für Arbeit wahrzunehmen und sich arbeitssuchend zu melden. Hier kann eine Beratung zu konkreten Fördermöglichkeiten erfolgen.
Seit dem 01.06.2022 können nach Deutschland geflüchtete Ukrainer:innen über das Jobcenter Grundsicherung erhalten. Auch die Arbeitsförderung sowie die Gesundheitsversorgung wird über die Jobcenter abgewickelt. In diesem Falle ist hier ein Beratungstermin zu veranlassen.
Anerkennung
Im Rahmen der Arbeitsförderung ist es ratsam sich seine Abschlüsse aus dem Heimatland anerkennen zu lassen. Dafür zuständig sind die entsprechenden Behörden. Das IQ Netzwerk Sachsen-Anhalt berät und unterstützt in diesem Falle. Es sollte ein Termin zur Beratung der Anerkennung der Abschlüsse gemacht werden. Unter den richtigen Voraussetzungen können Kosten für die Anerkennungsprozesse übernommen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des IQ Netzwerks Sachsen-Anhalt.
Job-Turbo
Der Job-Turbo des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Geflüchtete dabei sich schneller auf dem deutschen Arbeitsmarkt zurechtzufinden, in einen Job vermittelt zu werden und reibungslos im Berufsleben anzukommen. Dies geschieht durch verschiedene Förder- und Aktivierungsangebote, beispielsweise Vermittlung in Praktika und Probearbeiten sowie individuell angepasste Berufssprachkurse, die Geflüchtete beim Spracherwerb im jeweiligen Arbeitsfeld unterstützen sollen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die interessierten Personen einen Integrationskurs abgeschlossen haben oder aktuell an einem solchen Kurs teilnehmen. Mehr Informationen zum Job-Turbo gibt es auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.