Infor­ma­tionen zu Geflüch­teten aus der Ukraine

Als Nachbarland der Europäischen Union gibt es viele wirt­schaft­liche und sozio­kul­tu­relle Verbindungen mit der Ukraine. Auch aufent­halts­recht­lich war es für ukrainische Staatsbürger:innen bereits möglich, sich in Deutschland 90 Tage visumsfrei aufzuhalten. Zudem gibt es ein Asso­zi­ie­rungs­ab­kommen mit der Europäischen Union, welches auch eine Frei­han­dels­zone einschließt.

Aufgrund der aktuellen Situation haben sich nun mitunter Änderungen in den Regelungen ergeben. Zudem sollen ukrainische Staatsbürger:innen gezielt in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden. Im Folgenden stellen wir Ihnen die aktuellen Bedingungen und Möglichkeiten vor. Darüber hinaus weisen wir auch auf zentrale Anlauf- und Bera­tungs­stellen hin, an die sich Geflüchtete aus der Ukraine sowie ihre Begleiter:innen und Unterstützer:innen wenden können.

Rechtliche Grundlagen

Arbeits­markt­zu­gang

Förder­pro­gramme und -instrumente

Sprach- und Inte­gra­ti­ons­kurse

Anlaufstellen, Bera­tungs­an­ge­bote und weitere Informationen