Es gibt viele Arten der beruflichen Weiterbildung. So können beispielsweise unternehmensinterne Weiterbildungskurse angeboten oder selbstständig neue Kenntnisse durch externe Fortbildungen erlangt werden. Auch ein berufsbegleitendes Studium ist eine Möglichkeit, die Fachkenntnisse zu erweitern und einen Einblick in neue Entwicklungen auf dem jeweiligen Fachgebiet zu bekommen.
Weiterbildung am Arbeitsplatz
Bei dieser Art der Weiterbildung werden die Mitarbeitenden von einem erfahrenen Kollegen oder einer erfahrenen Kollegin geschult. Ein Vorteil dabei ist, dass Fragen und Probleme sofort besprochen werden können. Diese Weiterbildungsform ist zudem eng an den beruflichen Alltag angelehnt. Die Inhalte können beispielsweise die Bedienung eines neuen Computerprogramms oder der richtige Umgang mit Kunden sein.
Betriebliche Weiterbildung
Die betriebliche Weiterbildung findet in der Regel während der Arbeitszeit statt. Hier werden durch Seminarleiter:innen neue Kompetenzen vermittelt, die direkt im Arbeitsalltag angewendet werden können und so die Mitarbeitenden auf neue Entwicklungen in den Fachbereichen vorbereiten.
Betriebsinterne Weiterbildungen sind dabei zumeist speziell auf die Themen der Mitarbeitenden zugeschnitten. Das Angebot richtet sich nach der jeweiligen Branche. So kann beispielsweise die Einführung in eine neue Software oder Programmiersprache vermittelt werden. Jedoch ist die Bandbreite groß. Auch Kurse zum Stress- oder Konfliktmanagement, effizientem Organisieren oder zum Englisch lernen, sind neben vielen weiteren Möglichkeiten denkbar. Die Kosten für die betriebliche Weiterbildung übernimmt häufig der:die Arbeitgeber:in.
Aufstiegsfortbildung
Eine weitere Möglichkeit der Weiterbildung ist die Aufstiegsfortbildung. Die Aufstiegsfortbildung soll den Teilnehmenden den beruflichen Aufstieg ermöglichen, indem sie dabei hilft, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erweitern. Generell wird in Deutschland zwischen einer Aufstiegsfortbildung mit Abschlussprüfung und einer Aufstiegsfortbildung ohne Abschlussprüfung unterschieden. Fortbildungsabschlüsse, die mit einer Prüfung beendet werden, sind beispielsweise der:die Handwerksmeister:in, der:die Industriemeister:in, der:die Fachwirt:in oder der:die Fachkaufmann:frau.
Aufstiegsfortbildungen sind in verschiedenen Gesetzen und Ordnungen festgeschrieben. Da sind einerseits die Aufstiegsfortbildungen auf Meisterebene. Auf diese bauen z.B. Abschlüsse wie Geprüfte:r Berufspädagog:in, Geprüfte:r Betriebswirt:in nach der Handwerksordnung und andere auf. Diese Fortbildungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) festgeschrieben. Bestehen keine gesetzlichen Regelungen für die Fortbildungen, können die zuständigen Kammern für die Fortbildungsabschlüsse Prüfungsregeln erlassen. Das bedeutet: Wie genau die Abschlussprüfung nach der Fortbildung aussieht, was sie beinhaltet, wer den Abschluss machen darf etc. wird von der zuständigen Kammer festgelegt.
Vielfältige Informationen zum beruflichen Aufstieg, z.B. zu Weiterbildungsmöglichkeiten in einzelnen Berufen, finden Sie auf der Seite Beruflich aufsteigen der Bundesagentur für Arbeit.
Weiterführende Informationen zur Aufstiegsfortbildung finden Sie auf der Seite Aufstiegs-BAföG des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Über Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung informiert die Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung" auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Das Studium
Ein Studium kann auch berufsbegleitend absolviert werden. Eine Möglichkeit hierzu bietet die Fernschule. Bei dieser Form des Studiums ist eine Präsenz an der Hochschule nur an wenigen Tagen notwendig. Studierende erhalten entsprechend benötigte Materialien von der Fernschule, um sich selbstständig mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Zudem werden moderne Medien, wie das Internet, häufig genutzt. Ein berufsbegleitendes Studium ergänzt das selbstständige Lernen durch Seminare und Kurse am Abend oder am Wochenende. Hier besteht die Möglichkeit, sich mit Kommiliton:innen auszutauschen oder dem:der Dozent:in direkt Fragen zu stellen. Voraussetzung für solche Weiterbildungen ist in der Regel die Hochschulreife. Je nach angestrebtem Abschluss kann aber auch eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung geltend gemacht werden.
Eine weitere Möglichkeit ist das berufsbegleitende Studium an einer Universität oder Hochschule. Hier sind die Ausgestaltung des Studiums von der jeweiligen Bildungseinrichtung abhängig. Der Unterricht findet zumeist am Wochenende oder in konzentrierten Blockveranstaltungen statt.
Informationen zum berufsbegleitenden Studium sowie zu Bildungseinrichtungen in Sachsen Anhalt finden Sie unter Teilzeitstudium Ostdeutschland: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Berlin auf der Seite Nebenbei Studieren.
Eine weitere Möglichkeit, ein passendes Studium an einer geeigneten Hochschule zu finden, bietet die Seite Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz.
Die Umschulung
Die Umschulung bedeutet eine berufliche Neuorientierung. Sie bezeichnet die Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit. Es können dabei Kenntnisse und Erfahrungen aus der vorherigen Tätigkeit eingebracht werden, die eine Verkürzung der Ausbildung zum neuen Berufsbild gegenüber einem:einer Anfänger:in erlauben. Interessenten einer Umschulung müssen einige Bedingungen erfüllen, wenn eine Förderung erfolgen soll.
Eine der wichtigsten Voraussetzung für eine Förderung der Umschulung besteht darin, dass die Möglichkeit für die Anstellung im erlernten Beruf nicht mehr möglich ist. Grund hierfür kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder ein Mangel an beruflichen Möglichkeiten im erlernten Berufsfeld sein. Entscheidend für die Bewilligung ist, dass eine Arbeitslosigkeit droht.
Die antragstellende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem muss bereits eine Berufsausbildung stattgefunden haben, welche jedoch nicht notwendigerweise, abgeschlossen sein muss. Auch wenn die antragstellende Person diese abgebrochen hat oder nicht erfolgreich abschließen konnte, ist eine Förderung möglich.
Die Bundesagentur für Arbeit stellt Ihnen auf der Seite Beruf wechseln alle nützlichen Informationen zum Thema Umschulung zur Verfügung.