Berufsbezogene Deutschförderung

Berufsbezogene Deutschkurse sollen Zugewanderte auf die sprachlichen Herausforderungen im Berufsalltag vorbereiten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet im Rahmen der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (Deutschsprachförderverordnung - DeuFöV) entsprechende Kurse an.

Diese Verordnung wurde im Rahmen des Migrationspakets hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung Geduldeter und Gestatteter verändert.

Geduldete werden nach sechs Monaten geduldetem Aufenthalt zur berufsbezogenen Deutschförderung zugelassen, wenn sie arbeitsmarktnah sind.

Gestattete können an der Deutschförderung teilhaben, wenn sie vor dem 1. August 2019 nach Deutschland eingereist sind, seit mindestens drei Monaten gestattet in der Bundesrepublik leben und arbeitsmarktnah sind. Dies gilt auch, wenn sie aus einem Land mit unklarer Bleibeperspektive kommen. Nachlesen können Sie diese sowie weitere Informationen im Faktenpapier Migrationspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und in der Übersicht Migrationspaket der Fachstelle Einwanderung im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)".

Die Berufsbezogene Deutschsprachförderung nach DeuFöV schließt in der Regel an einen Integrationskurs an. Voraussetzung für die Teilnahme ist das Sprachniveau B1 oder höher. Geduldete können auch Berufssprachkurse unterhalb der Sprachniveaus B1 besuchen, da sie nicht an Integrationskursen teilnehmen können. In den Kursen des BAMF erwerben die Teilnehmenden sowohl einen allgemeinen Wortschatz, wie er im Berufsleben Verwendung findet, als auch spezifische Fachbegriffe des jeweiligen Berufsfeldes. So werden in Spezialmodulen Fachwörter unterrichtet. Spezialmodule werden zum Beispiel für die Branchen Handel, Gastronomie, Lager/ Logistik, Gewerbe/ Technik, akademische Heilberufe sowie Pflege und Pädagogik angeboten.

Eine weitere Möglichkeit des Spracherwerbs für Personen in Vorbereitung auf oder in einer Beschäftigung sind die Berufssprachkurse (Job-BSK), die sich an Erwachsene mit mindestens A2-Niveau richten. Die kostenlosen Kurse, die virtuell oder direkt in den Betrieben stattfinden können, vermitteln spezifische Sprachkenntnisse für den Arbeitsalltag und unterstützen damit die beschleunigte Arbeitsmarktintegration sowie verbesserte Kommunikation am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen:

Die Arbeitshilfe "Fachkräfteeinwanderung und Sprachförderung" ist im Zuge des Online-Austauschs "Finden und Binden von ausländischen Fachkräften", organisiert von ZEMIGRA und vom Netzwerk Willkommenskultur und Fachkräftegewinnung, entstanden. Sie erfahren unter anderem, wie berufsbezogene Sprachförderung in Sachsen-Anhalt abläuft und welche Möglichkeiten es zur Sprachförderung im Betrieb gibt.

Mehr Informationen zu Berufssprachkursen finden Sie im Flyer „Berufssprachkurse (gem. § 45 a Aufenthaltsgesetz)“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Auskunft in mehreren Sprachen gibt auch die BAMF-Webseite unter Deutsch für den Beruf.

Bitte beachten Sie:

Gerade in ländlichen Gegenden und kleineren Ortschaften ist es häufig ein Problem, einen Kurs zur berufsbezogenen Deutschförderung zu finden. Hier können die ansässigen Unternehmen und kommunalen Verwaltungen tätig werden und sich um einen entsprechenden Kurs vor Ort bemühen. Voraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist eine Mindestteilnehmendenzahl von 15 Personen. Hilfreich kann also die Kooperation mit anderen Unternehmen in der Region und der kommunalen Verwaltung sein. Nutzen Sie das Beratungsangebot des BAMF.