Staatlich geförderte Sprachkurse

Abhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status der Zugewanderten fördert der deutsche Staat den Spracherwerb. Unter bestimmten Umständen sind Zugewanderte zur Teilnahme an Basisdeutschkursen verpflichtet. Und mit speziellen Kursen zur Aneignung fachsprachlicher Kenntnisse soll ihnen der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Angebote vor.

Integrationskurs

Berufsbezogene Deutschförderung