Seit dem 1. August 2019 ist unter anderem der Zugang von Ausländer:innen zu Integrations- und Sprachkursen durch das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz neu geregelt. Personen mit Aufenthaltsgestattung können nun an Integrationskursen teilnehmen. Bedingungen sind jedoch, dass sie sich bereits mindestens drei Monate gestattet in Deutschland aufhalten, vor dem 1. August 2019 eingereist sind und als arbeits-, ausbildungssuchend, arbeitslos oder beschäftigt bzw. in einer Berufsausbildung oder Maßnahme gemeldet, kurz "arbeitsmarktnah", sind. Nach dem 1. August 2019 eingereiste Gestattete können nur teilnehmen, wenn sie aus Ländern mit "guter Bleibeperspektive" (derzeit Syrien und Eritrea) kommen.
Detaillierte Informationen erhalten Sie durch die "Übersicht aktueller geplanter Änderungen im sog. "Migrationspaket" und weiteren Gesetzesentwürfen" der IQ Fachstelle Einwanderung oder aus dem Faktenpapier Migrationspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Der Integrationskurs ist eine Art Grundkurs, der in der Regel in Vollzeit durchgeführt wird. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Berufstätigkeit, kann er auch in Teilzeit absolviert werden. Neben einfachen Sprachkenntnissen werden auch rechtliche Grundlagen, Werte, Kenntnisse in deutscher Geschichte und viele andere Inhalte in einem anschließenden Orientierungskurs vermittelt. Der Sprachkurs umfasst 600 Unterrichtseinheiten (UE), Spezialkurse bis zu 900 UE und Intensivkurse mit 400 UE. Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab. Die Sprachkenntnisse entsprechen dann dem GER-Niveau B1.
Weitere Infos:
Einen guten Überblick bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Speziell an Ehrenamtliche richtet sich die von MigraNet erstellte Zusammenfassung zur Teilnahme an Integrationskursen.
Wichtige Ansprechpartner:
Für Informationen zum Angebot in Ihrer Nähe und zur Anmeldung zu einem Integrationskurs können Sie sich an lokale Integrationskursträger sowie Beratungsstellen wenden, wie zum Beispiel: